|
|
| |
|
|
|
Straubinger Kulturförderpreis |
Der Straubinger Kulturförderpreis ist mit insgesamt 6.000 Euro dotiert und wir jährlich an ein bis zwei junge Künster verliehen.
Bewerben können sich Künstler sämtlicher Kunstsparten, die in Straubing geboren sind, in Straubing leben oder durch ihr Werk mit Straubing verbunden sind und bis zum Bewerbungsschluss das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Wiederbewerbungen sind zulässig. Förderungswürdig sind kulturelle Leistungen, die Ansätze zu weiteren Entwicklungsmöglichkeiten erkennen lassen.
Die Bewerbungsunterlagen sind jeweils bis spätestens 30. Juni bei der Stadt Straubing, Amt für Kultur und Bildung, Theresienplatz 2, 94315 Straubing einzureichen.
Nähere Auskünfte sind ebenfalls dort unter Telefon 09421/944-375 erhältlich.
Merkblatt zu den Bewerbungsbedingungen
Der Straubinger Kulturförderpreis wird schon seit 1985 von der Stadt Straubing verliehen, und es
befinden sich namhafte Straubinger wie zum Beispiel Oscar-Gewinner
Thomas Stellmach
(Trickfilm) oder Echo-Preisträger Christian Gerhaher (Gesang) unter den
bisherigen 70 Stipendiaten aus allen künstlerischen Bereichen. Seit 2010 ist die Dr. Franz und Astrid Ritter-Stiftung hier Partnerin der Stadt, d.h. der Straubinger Kulturförderpreis wird
je zur Hälfte von Stadt und Stiftung getragen.
Die Preisträger werden von einem Auswahlgremium festgelegt, das paritätisch von Mitgliedern des Kulturausschusses der Stadt Straubing sowie Mitgliedern aus der Dr. Franz und Astrid Ritter-Stiftung besetzt ist, unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Maria Stelzl. Bewerbungsschluss ist in der Regel im Juni/Juli, die Preisverleihung findet im Spätherbst statt.
Mit dieser Kooperation gelingt es uns, die Aktivitäten der Stiftung explizit auch auf junge Nachwuchstalente
auszudehnen.
|
|
|