Sie finden die Arbeit der
Dr. Franz und Astrid Ritter-Stiftung gut? Mit Ihrer Spende oder Zustiftung können auch Sie einen Beitrag für die niederbayerische Bildende Kunst leisten:
Ihre
Spende verwenden wir unmittelbar für unsere Arbeit, z.B. für den
Kulturpreis der Dr. Franz und Astrid Ritter-Stiftung für Bildende Kunst, für die festliche Preisverleihung oder für den Ankauf von Arbeiten niederbayerischer Bildender Künstler.
Ihre
Zustiftung fließt in unser Stiftungsvermögen, bleibt dort dauerhaft gebunden und erhöht die jährlichen Erträge, aus denen die Stiftung arbeitet.
Wenn Sie zu Lebzeiten noch nicht spenden möchten, können Sie die
Dr. Franz und Astrid Ritter-Stiftung auch erst testamentarisch bedenken und sie für ein
Vermächtnis oder sogar
Erbe einsetzen; wegen konkreter Formulierungen wenden Sie sich bitte an Ihren Anwalt oder Notar. Weitere Informationen zum Thema Testament und Testamentsspende erhalten Sie z.B. beim
Deutschen Fundraising Verband e.V.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen jederzeit gerne bei Fragen zur Verfügung oder beraten Sie, um Ihre Vorstellungen im Einklang mit den Belangen der Stiftung zu verwirklichen. Wenden Sie sich hierfür bitte an die Vorstandsvorsitzende Carolin Ahrendt (s. Rubrik "Kontakt").
Vom Finanzamt Straubing als gemeinnützig anerkannt, stellt die
Dr. Franz und Astrid Ritter-Stiftung für Spenden und Zustiftungen natürlich eine
steuerwirksame Zuwendungsbestätigung aus – bitte geben Sie dafür bei der Überweisung Ihre vollständige Adresse an.