Sie finden die Arbeit der
Dr. Franz und Astrid Ritter-Stiftung gut? Mit Ihrer Spende oder Zustiftung können auch Sie einen Beitrag für die niederbayerische Bildende Kunst leisten:
Ihre
Spende verwenden wir unmittelbar für unsere Arbeit, z.B. für den
Kulturpreis der Dr. Franz und Astrid Ritter-Stiftung für Bildende Kunst oder für die festliche Preisverleihung.
Ihre
Zustiftung fließt in unser Stiftungsvermögen, bleibt dort dauerhaft gebunden und erhöht die jährlichen Erträge, aus denen die Stiftung arbeitet.
Wenn Sie zu Lebzeiten noch nicht spenden möchten, können Sie die
Dr. Franz und Astrid Ritter-Stiftung auch erst testamentarisch bedenken und sie für ein
Vermächtnis oder sogar
Erbe einsetzen; wegen konkreter Formulierungen wenden Sie sich bitte an Ihren Anwalt oder Notar. Weitere Informationen zum Thema Testament und Testamentsspende erhalten Sie z.B. beim
Deutschen Fundraising Verband e.V.
Vom Finanzamt Straubing als gemeinnützig anerkannt, stellt die
Dr. Franz und Astrid Ritter-Stiftung für Spenden und Zustiftungen natürlich eine steuerwirksame Zuwendungsbestätigung aus – bitte geben Sie dafür bei der Überweisung Ihre vollständige Adresse an.