Kulturstiftung für Niederbayern
 
Organisation
Sie finden die Arbeit der Dr. Franz und Astrid Ritter-Stiftung gut? Mit Ihrer Spende oder Zustiftung können auch Sie einen Beitrag für die niederbayerische Bildende Kunst leisten:

Ihre Spende verwenden wir unmittelbar für unsere Arbeit, z.B. für den Kulturpreis der Dr. Franz und Astrid Ritter-Stiftung für Bildende Kunst oder für die festliche Preisverleihung.
Ihre Zustiftung fließt in unser Stiftungsvermögen, bleibt dort dauerhaft gebunden und erhöht die jährlichen Erträge, aus denen die Stiftung arbeitet.
Wenn Sie zu Lebzeiten noch nicht spenden möchten, können Sie die Dr. Franz und Astrid Ritter-Stiftung auch erst testamentarisch bedenken und sie für ein Vermächtnis oder sogar Erbe einsetzen; wegen konkreter Formulierungen wenden Sie sich bitte an Ihren Anwalt oder Notar. Weitere Informationen zum Thema Testament und Testamentsspende erhalten Sie z.B. beim Deutschen Fundraising Verband e.V.


Vom Finanzamt Straubing als gemeinnützig anerkannt, stellt die Dr. Franz und Astrid Ritter-Stiftung für Spenden und Zustiftungen natürlich eine steuerwirksame Zuwendungsbestätigung aus – bitte geben Sie dafür bei der Überweisung Ihre vollständige Adresse an.

Wir freuen uns, wenn Sie uns unterstützen:

Konto 345 77 89 26
BLZ 742 200 75
HypoVereinsbank Straubing